BAK und Kulturbotschaft

Kulturförderung ist in der Schweiz Sache der Kantone, eine Ausnahme bildet der Film, der durch den Bund unterstützt wird. Mit der selektiven Filmförderung sollen Projekte unterstützt werden, die zur Vielfalt des schweizerischen Filmschaffens beitragen. Bei der erfolgsabhängigen Förderung (Succès Cinéma) werden Autor:innen, Regisseur:innen und Produzent:innen entsprechend dem Erfolg ihrer Filme im Kino und an Festivals, bei weiteren Projekten im Sinn der Kontinuität gefördert.

Kulturbotschaft 2021-24

Am 29. Mai 2019 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Kulturbotschaft 2021-24. Sie legt die Ausrichtung der Schweizer Kulturpolitik der kommenden Jahre und die dafür vorgesehenen Mittel fest und muss vom Parlament verabschiedet werden.

Der ARF/FDS hat in seiner Vernehmlassungsantwort – in Koordination mit den Dachverbänden Cinésuisse und Suisseculture – detailliert Stellung genommen und insbesondere eine weitgehende Reform der Bundesfilmförderung angeregt. Dies auf der Basis einer europäischen Vergleichsstudie von staatlichen Filmförder­strukturen, die 2017 zusammen mit Produzentenverbänden in Auftrag gegeben wurde.

Verantwortlich im Vorstand für das Ressort: Barbara Miller

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