Rechtsberatung

Für die Klärung und Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Filmautor:in steht unseren Mitgliedern unsere Rechtsberatung zur Verfügung.

Vorbeugen ist besser als streiten!

Wir legen unseren Mitgliedern ans Herz, sich vor der Unterzeichnung von Verträgen und Vereinbarungen eingehend mit deren Inhalten zu befassen und sich für eine sorgfältige Überprüfung Zeit zu lassen. Wenn immer möglich, sollten die von uns mitgestalteten Musterverträge für Regie und Drehbuch als Basis verwendet werden.

Wer sicher gehen will, dass seine/ihre Rechte als Drehbuchautor:in und/oder Regisseur:in gewahrt werden, kann uns den Vertrag vor Unterzeichnung für eine Überprüfung zustellen. Dieser Service ist für unsere Mitglieder kostenlos. Oft geht eine Bearbeitung schneller, aber bitte rechnet mit einer Bearbeitungszeit von 1-2 Wochen.

Das Sekretariat prüft und beantwortet im Rahmen seiner Kompetenzen eingehende Rechts- und Sozialversicherungsfragen. Sind tiefergehende und rechtlich komplexere Sachverhalte zu klären, vermitteln wir die Fragenden an Kolleg:innen mit entsprechenden Erfahrungen und/oder unseren Verbandsanwalt bzw. an andere kompetente Stellen weiter (Triage).

Die genauen Bedingungen dieser Rechtsberatung werden im Merkblatt Rechtsschutz- und Prozessfonds genauer erläutert. Erst mit Aufnahme durch die Generalversammlung (für Nachwuchsmitglieder ab Aufnahme durch den Vorstand) kann die Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Konflikte oder Anliegen, die bereits vor dem Beitritt als ARF/FDS-Mitglied bestanden haben, sind dabei ausgeschlossen.

Diese kostenlose Auskunft erteilen wir Dir gestützt auf unseren Erfahrungen mit Verträgen als Autor:innen und Regisseur:innen. Der ARF/FDS kann nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erteilten Auskünfte oder für Schäden haften, die sich aus der Verwendung dieser Auskunft ergeben.

Sollte wegen komplexeren Sachverhalten eine fundiertere rechtliche Analyse nötig werden, ziehen wir unseren Verbandsanwalt bei, sofern der Gegenstand des Konfliktes von allgemeinem Interesse für unsere Mitglieder ist. Solltest du Dein Anliegen auf eigene Initiative weiterziehen wollen, können wir Dir auf persönlichen Wunsch eine Schätzung der möglichen Beratungskosten durch unseren Verbandsanwalt vermitteln.

Ausserdem arbeiten wir mit dem Rechtsdienst von suissimage und SSA, mit Suisseculture Sociale, der Vorsorgestiftung Film- und Audiovision vfa-fpa sowie mit dem Syndikat Film und Video ssfv zusammen (wenn es um die allgemeinen Anstellungsbedingungen geht).

Vorgehen für eine Rechtsberatung

Zur Anmeldung eines Rechtsstreits nimmst Du am besten per Mail Kontakt mit der Geschäftsstelle des ARF/FDS auf. Die relevanten Tatsachen sollten dabei nicht nur beschrieben, sondern – soweit möglich – auch belegt werden (mit gültigen Verträgen, Korrespondenz, Zahlungsbelegen usw., die dem Mail beigefügt werden).

Besteht ein Konflikt zwischen Mitgliedern des Verbands, bezahlt der ARF/FDS in der Regel keine Rechtsberatung, aber allenfalls und auf Gesuch hin einen Teilbetrag an eine Mediation.

Begutachtungsstelle für Drehbuchkonflikte bei Co-Autor:innenschaft

Bei Konflikten zwischen Co-Autor:innen bzw. Unklarheiten hinsichtlich der Anteile an Urheberschaft eines Werkes gibt es seit Herbst 2019 eine Begutachtungsstelle für Drehbuchkonflikte: Unabhängige Expert:innen lesen die anonymisierten Drehbuchversionen und schreiben ein Gutachten über die Aufteilung der schöpferischen Anteile. Für weitere Informationen siehe hier.

Wichtig zu wissen:

  • Die Rechtsberatung ist für Mitglieder des ARF/FDS kostenlos.
  • Die Haftung ist ausgeschlossen: Der ARF/FDS kann nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erteilten Auskünfte oder für Schäden haften, die sich aus der Verwendung dieser Auskunft ergeben.
  • Die Verantwortlichen der Rechtsberatung unterliegen der Schweigepflicht und sind untereinander sowie gegenüber dem Verbandsanwalt von dieser Schweigepflicht entbunden. Werden mit Einverständnis der/des Gesuchsteller:in externe Fachpersonen beigezogen, sind diese uns gegenüber von der Schweigepflicht entbunden.
  • Die Klärung eines Sachverhalts kann beim Sekretariat 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen. Sind gerichtliche Fristen einzuhalten, ist daher dringend empfohlen, uns frühzeitig zu kontaktieren.
  • Wir führen über alle Fälle eine Statistik und erwähnen diese in unseren Publikationen. Persönliche Angaben werden anonymisiert.

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