Rechtsberatung

Für die Klärung und Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Filmautor:in steht unseren Mitgliedern unsere Rechtsberatung zur Verfügung. Das Sekretariat prüft und beantwortet im Rahmen seiner Kompetenzen eingehende Rechts- und Sozialversicherungsfragen. Sind tiefergehende und rechtlich komplexere Sachverhalte zu klären, vermitteln wir die Fragenden an kompetente Stellen und/oder an Kolleg:innen mit entsprechenden Erfahrungen weiter (Triage).

Die genauen Bedingungen dieser Rechtsberatung werden im Merkblatt Rechtsschutz- und Prozessfonds genauer erläutert. Erst mit Aufnahme durch die Generalversammlung (für Nach­wuchsmitglieder ab Aufnahme durch den Vorstand) kann die Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Konflikte oder Anliegen, die bereits vor dem Beitritt als ARF/FDS-Mitglied bestanden haben, sind dabei ausgeschlossen.

Bei komplexeren Sachverhalten und sofern der Gegenstand des Konfliktes von allgemeinem Interesse für unsere Mitglieder ist, ziehen wir den Rat von juristischen Fachpersonen bei. Ausserdem arbeiten wir mit dem Rechtsdienst von Suissimage und SSA, mit Suisseculture Sociale, der Vorsorge­stiftung Film- und Audiovision vfa-fpa sowie mit dem Syndikat Film und Video ssfv zusammen (wenn es um die allgemeinen Anstellungsbedingungen geht).

Besteht ein Konflikt zwischen Mitgliedern des Verbands, bezahlt der ARF/FDS in der Regel keine Rechtsberatung, aber allenfalls und auf Gesuch hin einen Teilbetrag an eine Mediation.

Vorbeugen ist besser als streiten!

Wir legen unseren Mitgliedern ans Herz, sich vor der Unterzeichnung von Verträgen und Verein­barungen eingehend mit deren Inhalten zu befassen und sich für eine sorgfältige Überprüfung Zeit zu lassen. Wenn immer möglich, sollten die von uns mitgestalteten Musterverträge für Regie und Drehbuch als Basis verwendet werden.

Wer sicher gehen will, dass seine/ihre Rechte als Drehbuchautor:in und/oder Regisseur:in gewahrt werden, kann uns den Vertrag vor Unterzeichnung für eine Überprüfung zustellen. Dieser Service ist für unsere Mitglieder kostenlos.

Begutachtungsstelle für Drehbuchkonflikte bei Co-Autorenschaft

Bei Konflikten zwischen Co-Autor:innen bzw. Unklarheiten hinsichtlich der Anteile an Urheberschaft eines Werkes gibt es seit Herbst 2019 eine Begutachtungsstelle für Drehbuchkonflikte: Unabhängige Expert:innen lesen die anonymisierten Drehbuchversionen und schreiben ein Gutachten über die Aufteilung der schöpferischen Anteile. Für weitere Informationen siehe hier.

Vorgehen für eine Rechtsberatung

Zur Anmeldung eines Rechtsstreits nimmst Du am besten per Kontakt auf mit der Geschäftsstelle des ARF/FDS. Die relevanten Tatsachen sollten dabei nicht nur beschrieben, sondern – soweit möglich – auch belegt werden (mit gültigen Verträgen, Korrespondenz, Zahlungsbelegen usw., die dem Mail beigefügt werden).

Wichtig zu wissen:

  • Wir führen über alle Fälle eine Statistik und erwähnen diese in unseren Publikationen. Persönliche Angaben werden anonymisiert.
  • Werden mit Einverständnis der/des Gesuchsteller:in externe Fachpersonen (Rechsanwält:innen, Mediator:innen) beigezogen, sind diese uns gegenüber von der Schweigepflicht entbunden.
  • Die Klärung eines Sachverhalts kann beim Sekretariat 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen. Sind gerichtliche Fristen einzuhalten, ist daher dringend empfohlen, uns frühzeitig zu kontaktieren.

Diese Website verwendet Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die besten Erfahrungen auf unserer Website machen können.Datenschutzerklärung